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Recht und Politik

Betrugsbekämpfung

Betrugsbekämpfungspolitik

1. GRUNDSATZERKLÄRUNG

1.1 BIT2ME schafft Möglichkeiten für Menschen und baut Vertrauen zwischen Menschen auf der ganzen Welt auf. BIT2ME verpflichtet sich, seine Geschäfte in Übereinstimmung mit den höchsten ethischen, professionellen und rechtlichen Standards zu führen. Die Öffentlichkeit, Partner und Nutzer von BIT2ME haben das Recht zu erwarten, dass BIT2ME professionelle, kompetente und zuverlässige Mitarbeiter beschäftigt.

1.2 BIT2ME hält sich an das geltende Recht. In Übereinstimmung mit geltendem Recht verfolgt BIT2ME eine "Null-Toleranz"-Politik gegenüber Betrug, Korruption, geheimen Absprachen, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und anderen kriminellen Handlungen (zusammenfassend als "verbotenes Verhalten" bezeichnet) und wird gründlich untersuchen und versuchen, disziplinarische und/oder rechtliche Maßnahmen gegen diejenigen zu ergreifen, die betrügerische oder andere unzulässige Handlungen bei allen Aktivitäten und damit verbundenen Transaktionen von BIT2ME begehen, daran beteiligt sind oder dabei helfen.

1.3 BIT2ME stellt angemessene und geeignete Ressourcen für die Umsetzung der Betrugsbekämpfungspolitik zur Verfügung und stellt sicher, dass diese kommuniziert und verstanden wird.

2. EINHALTUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN

2.1 Die Betrugsbekämpfungspolitik wurde im Einklang mit den geltenden lokalen und internationalen Rechtsvorschriften, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die geltenden EU-Rechtsvorschriften, ausgearbeitet.

Einhaltung der Betrugsbekämpfungspolitik BIT2ME gewährleistet die Einhaltung aller einschlägigen Gesetze und internen Richtlinien.

3. DEFINITIONEN

Im Einklang mit der Betrugsbekämpfungspolitik umfasst das verbotene Verhalten Betrug, Korruption, geheime Absprachen, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und andere kriminelle Handlungen, die wie folgt definiert sind:

Betrug: jede Handlung oder Unterlassung, einschließlich falscher Angaben, durch die eine Partei wissentlich oder leichtfertig getäuscht oder zu täuschen versucht wird, um sich einen finanziellen oder sonstigen Vorteil zu verschaffen oder um sich einer Verpflichtung zu entziehen.

3.2 Korruption: das direkte oder indirekte Anbieten, Geben, Annehmen oder Fordern von Wertgegenständen, um die Handlungen einer anderen Partei unzulässig zu beeinflussen.

Absprachen: eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Parteien, die darauf abzielt, einen unzulässigen Zweck zu erreichen, einschließlich der unzulässigen Beeinflussung der Handlungen einer anderen Partei.

Geldwäscherei:

  1. Die Umwandlung oder Übertragung von Vermögensgegenständen in Kenntnis der Tatsache, dass diese Gegenstände aus einer kriminellen Tätigkeit oder aus der Teilnahme an einer solchen Tätigkeit stammen, mit dem Ziel, den illegalen Ursprung der Vermögensgegenstände zu verbergen oder zu verschleiern oder einer Person, die an der Begehung einer solchen Tätigkeit beteiligt ist, dabei zu helfen, sich den rechtlichen Folgen ihres Handelns zu entziehen.
  2. Verheimlichung oder Verschleierung der wahren Natur, der Herkunft, des Standorts, der Verfügung, der Bewegung, der Rechte in Bezug auf oder des Eigentums an Vermögensgegenständen in Kenntnis der Tatsache, dass diese Gegenstände aus einer kriminellen Tätigkeit oder aus der Teilnahme an einer solchen Tätigkeit stammen.
  3. Der Erwerb, der Besitz oder die Verwendung von Vermögensgegenständen in dem Wissen, dass diese Gegenstände aus einer kriminellen Tätigkeit oder aus der Teilnahme an einer solchen Tätigkeit stammen, zum Zeitpunkt ihrer Entgegennahme.
  4. Teilnahme an einer der oben genannten Handlungen, Vereinigung zu einer solchen Handlung, Versuch einer solchen Handlung sowie Beihilfe, Anstiftung, Erleichterung und Beratung zur Begehung einer solchen Handlung.

Finanzierung des Terrorismus: die unmittelbare oder mittelbare Bereitstellung oder Sammlung von Geldern, gleichgültig auf welche Weise, in der Absicht oder in dem Wissen, dass sie ganz oder teilweise zur Begehung einer der Straftaten nach den Artikeln 1 bis 4 des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung verwendet werden sollen.

Kriminelle Handlungen: Handlungen, die irgendwo auf der Welt eine Straftat darstellen oder die irgendwo auf der Welt eine Straftat darstellen würden, wenn sie dort stattfänden.

4. HAUPTVERANTWORTLICHKEITEN

4.1 BIT2ME führt bei allen neuen Nutzern und bei allen Transaktionen eine Due-Diligence-Prüfung (KYC) durch, um potenzielle Compliance- oder Integritätsprobleme zu erkennen. Eine solche Due Diligence wird in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsverordnungen in Übereinstimmung mit den KYC-Bedingungen durchgeführt.

4.2 Im Hinblick auf die Betrugsbekämpfungspolitik ist BIT2ME verantwortlich für:

  • Sicherstellen, dass effiziente und wirksame Systeme, Verfahren und interne Kontrollen vorhanden sind, die die Verhinderung und Aufdeckung von verbotenem Verhalten ermöglichen.
  • Sicherstellung, dass der Betrugsbekämpfungsbeauftragte die Risiken für verbotene Verhaltensweisen in seinen Geschäftsbereichen ermittelt und dass alle Systeme, Verfahren und internen Kontrollen ordnungsgemäß umgesetzt und angewendet werden.
  • Sicherstellung, dass alle Mitglieder der operativen Betrugsbekämpfungsabteilung verpflichtet sind, alle internen und externen Verdachtsfälle oder Vorfälle von verbotenem Verhalten zu melden.
  • Kontinuierliche Überprüfung der Systeme, Verfahren und internen Kontrollen durch Risikomanagementprozesse und Auditvereinbarungen.
  • Melden Sie jeden Verdacht auf ein verbotenes Verhalten den zuständigen staatlichen Behörden.

5. AUFDECKUNG UND UNTERSUCHUNG VON BETRUG

5.1. Die operative Betrugsbekämpfungsabteilung von BIT2ME, insbesondere der Betrugsbekämpfungsbeauftragte, ist die erste Instanz zur Aufdeckung, Untersuchung und zum Schutz vor verbotenem Verhalten durch den Nutzer- und Transaktionsbewertungsprozess. Der Betrugsbekämpfungsbeauftragte ist für die ordnungsgemäße Durchsetzung der Betrugsbekämpfungspolitik verantwortlich.

  1. Behörde

    Der Beauftragte für Betrugsbekämpfung ist über die operative Betrugsbekämpfungsabteilung in enger Zusammenarbeit mit dem benannten Beauftragten (vgl. Know Your Customer Policy) für folgende Aufgaben zuständig

    • Entgegennahme von Meldungen über mutmaßlich verbotenes Verhalten in Bezug auf BIT2ME, seine Nutzer und/oder damit verbundene Transaktionen.
    • Untersuchung solcher Angelegenheiten und direkte Zusammenarbeit mit dem benannten Beauftragten zur Erleichterung der Untersuchungen.
    • die Ergebnisse an die BIT2ME-Geschäftsführung und die zuständigen Behörden sowie gegebenenfalls an Dritte zu melden.

    In Situationen, die eine dringende Reaktion erfordern, kann der Betrugsbekämpfungsbeauftragte die erforderlichen Ermittlungsmaßnahmen ergreifen, insbesondere um Beweise zu sichern.

  2. Unabhängigkeit

    Die operative Betrugsbekämpfungsabteilung ist bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben völlig unabhängig. Das für die Betrugsbekämpfung zuständige Kommissionsmitglied ist uneingeschränkt befugt, in seinem Zuständigkeitsbereich ohne vorherige Ankündigung, Zustimmung oder Einmischung einer anderen Person oder Einrichtung Ermittlungen über verbotene Handlungen einzuleiten, zu verfolgen, abzuschließen und darüber Bericht zu erstatten.

  3. Professionelle Standards

    Alle von der Abteilung für operative Betrugsbekämpfung durchgeführten Ermittlungen in Bezug auf verbotene Verhaltensweisen werden fair und unparteiisch durchgeführt, wobei die Rechte der Nutzer und der beteiligten Personen oder Einrichtungen gebührend respektiert werden. Es gilt die Unschuldsvermutung für diejenigen, die eines Fehlverhaltens beschuldigt werden. Diejenigen, die an der Untersuchung eines verbotenen Verhaltens beteiligt sind (sowohl diejenigen, gegen die ermittelt wird, als auch diejenigen, die die Untersuchung durchführen), sollten sich ihrer Rechte und Pflichten bewusst sein und sicherstellen, dass diese in vollem Umfang respektiert werden.

  4. Zusammenarbeit

    Alle Nutzer müssen mit der operativen Betrugsbekämpfungsabteilung und dem Betrugsbekämpfungsbeauftragten unverzüglich, vollständig, effizient und in der von der operativen Betrugsbekämpfungsabteilung festgelegten Weise zusammenarbeiten, indem sie u. a. einschlägige Fragen beantworten und Anfragen nach Informationen und Unterlagen nachkommen.

  5. Vertraulichkeit

    Im Einklang mit den internen Regeln von BIT2ME für den Zugang zu Informationen werden alle Informationen und Dokumente, die während einer Untersuchung zu verbotenem Verhalten gesammelt und erstellt werden und noch nicht öffentlich zugänglich sind, streng vertraulich behandelt. Die Vertraulichkeit der gesammelten Informationen wird sowohl im Interesse der Betroffenen als auch im Interesse der Integrität der Untersuchung gewahrt.

    Insbesondere ist bei der Untersuchung verbotener Handlungen die Vertraulichkeit zu wahren, soweit sie nicht den Interessen der Untersuchung zuwiderläuft.

    Die Abteilung für Betrugsbekämpfung gibt solche Informationen und Dokumente nur an die Personen oder Einrichtungen weiter, die dazu befugt sind, oder, falls erforderlich, an andere.

6. VERSCHIEDENHEITEN

6.1. BIT2ME wird die Betrugsbekämpfungspolitik überprüfen, um neuen rechtlichen und regulatorischen Entwicklungen Rechnung zu tragen und eine gute Praxis zu gewährleisten.

6.2. ICH VERSICHERE, DASS ICH NICHT BEABSICHTIGE, MICH AN DEN HIER BESCHRIEBENEN VERBOTENEN HANDLUNGEN ZU BETEILIGEN; AUSSERDEM ERKLÄRE ICH MICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS IM RAHMEN DER BETRUGSBEKÄMPFUNGSPOLITIK ERMITTLUNGEN DURCHGEFÜHRT WERDEN, UND ERKLÄRE MICH BEREIT, BEI DERARTIGEN ERMITTLUNGEN UNEINGESCHRÄNKT UND UNVERZÜGLICH MIT DEM BETRUGSBEKÄMPFUNGSBEAUFTRAGTEN ZUSAMMENZUARBEITEN.