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Recht und Politik

Verweisungsbedingungen

BIT2ME WEIST DARAUF HIN, DASS DIESE BEDINGUNGEN AUSSCHLIESSLICH FÜR DAS EMPFEHLUNGSPROGRAMM ODER "INVITE A FRIEND" BIT2ME GELTEN. MIT DER ANMELDUNG FÜR DIESES PROGRAMM BESTÄTIGEN SIE, DASS SIE DIE FÜR DIESES PROGRAMM GELTENDEN BEDINGUNGEN AUSDRÜCKLICH GELESEN, VERSTANDEN UND AKZEPTIERT HABEN.

DIESE BEDINGUNGEN STELLEN EINEN VERBINDLICHEN VERTRAG ZWISCHEN DEM NUTZER ODER REFERRER UND BIT2ME DAR.

1. Definitionen

Begriff Definition
BIT2ME", "wir", "uns", "uns" oder "unser". BITCOINFORME, S.L. (im Folgenden "BIT2ME"), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit N.I.F.: B-54835301 und Sitz in Elche, calle Germán Bernacer, 69 - 03203 (Alicante), eingetragen im Handelsregister von Alicante, in Band 3828, Blatt 110, Eintragung 1 mit Seite A-143230, und mit E-Mail-Kontakt: info@bit2me.com
"Website"; "Web"; "Web" Online-Site, über die BIT2ME seine Dienste als Krypto-Asset-Börse und andere damit verbundene Dienste der Informationsgesellschaft anbietet.
"Benutzer" Natürliche Person, die in eigenem Namen oder im Namen einer juristischen Person die Website und die Dienstleistungen von BIT2ME über deren Plattform besucht und nutzt.
"Empfehlungsprogramm". Vergütungsprogramm für Nutzer, die über ihren Empfehlungscode Dritte dazu einladen, sich als BIT2ME-Nutzer zu registrieren und einen der verfügbaren Kryptoassets zu kaufen.
"Referent" oder "Verweiser Nutzer, der sich für das BIT2ME-Empfehlungsprogramm anmeldet und eine Vergütung für jede Empfehlung erhält, die sich über seinen von der Plattform generierten Empfehlungscode bei der Plattform anmeldet.
"Gebühren" oder "Leistungen". Vergütung, die der Überweiser für jeden Nutzer, der sich dem Programm anschließt, und für jede von jedem überwiesenen Nutzer durchgeführte Operation erhält.
"Tiefengrad". Beziehung der Referenzierung, die der neue Referent in Bezug auf den Referenten, der seine Verbindung teilt, besitzt. Die Ebenen der Tiefe sind Kind, Enkel und Urenkel.
"Sohn" direkte Überweisungen (im Folgenden austauschbar als "Überweisungen" oder "Kinder" bezeichnet),
"Enkel" Verweisungen von Verweisungen (nachstehend austauschbar als "Unterverweisungen" oder "Enkelkinder" bezeichnet),
"Urenkel Verweise von Unterbevollmächtigten (im Folgenden austauschbar als "Unterbevollmächtigte" oder "Urenkel" bezeichnet)
"Niveau der Bewertung". Das Stadium, in dem sich jeder Verweiser befindet, wird durch die Anzahl der Punkte bestimmt, die durch die Anzahl der von seinen Unterverweisen durchgeführten Operationen angesammelt wurden, die je nach der Tiefenskala, zu der jeder Verweiser gehört, variieren.
"Brieftasche Virtuelle Brieftasche, in die der Nutzer oder der Werber sowohl Fiat-Währungen als auch Kryptowährungen einzahlen kann. Ein Nutzer kann so viele Wallets haben, wie er/sie möchte.
"Empfohlen" Eine natürliche Person, die sich in eigenem Namen oder im Namen einer juristischen Person mit einem Empfehlungscode als Nutzer auf der Plattform registriert.

2. Wie sieht das Programm aus?

Das Empfehlungsprogramm bietet registrierten BIT2ME-Nutzern (Empfehlungsgebern) die Möglichkeit, eine Vergütung für die Empfehlung von BIT2ME-Diensten an Dritte zu erhalten, die sich schließlich registrieren und einen oder mehrere Kryptowährungskäufe über die Plattform tätigen (Empfehlungsgebern). Die Vergütung wird auf der Grundlage der Anzahl der Referrals berechnet, die ein Konto erstellen und Kryptowährungskäufe tätigen.

3. Vereinbarung

3.1. Die vorliegenden Bedingungen regeln eine verbindliche Zusammenarbeit zwischen den Empfehlungsgebern und BIT2ME; wobei die Empfehlungsgeber die Dienstleistungen von BIT2ME und das Empfehlungsprogramm kommerziell vermarkten werden.

3.2. Die Referrer sind dafür verantwortlich, auf eigenes Risiko die effektivste Art und Weise zu bestimmen, wie sie die kommerziellen Prospecting-Aktivitäten des Referral-Programms mit den von BIT2ME angebotenen Mitteln durchführen, sowie die Häufigkeit, mit der diese Aktivitäten durchgeführt werden, wobei sie stets die anwendbaren Bedingungen und Konditionen beachten.

3.3. Werber sind allein verantwortlich für die Mittel, Technologien und Dritten, die sie zur Durchführung ihrer kommerziellen Prospektionstätigkeit einsetzen. Es steht den Empfehlungsgebern daher frei, so viele Anbieter zu beauftragen, wie sie für die Ausübung ihrer Tätigkeit als Empfehlungsgeber wünschen.

3.3.1. Die Empfehlungsgeber sind für die von ihnen beauftragten Lieferanten allein verantwortlich, und zwar sowohl für deren Verwaltung, Kontrolle, Zahlungen als auch für alle anderen Verpflichtungen, die sich aus den Beziehungen ergeben, die sie mit diesen Dritten eingehen.

3.4. Alle Aktivitäten, die im Rahmen dieses Empfehlungsprogramms durchgeführt werden, müssen mit den hier dargelegten Bedingungen übereinstimmen, aber BIT2ME verpflichtet die Empfehlungsgeber zu keiner Zeit, bestimmte oder spezifische Aktivitäten durchzuführen.

3.5. Die Verweisenden sind allein für die Erfüllung der sich aus ihrer Tätigkeit ergebenden steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen oder sonstigen Verpflichtungen verantwortlich.

3.6. Die Beziehung zwischen BIT2ME und dem Empfehlungsgeber ist zu jeder Zeit die einer unabhängigen Partei, und der hier geschlossene Vertrag über die Zusammenarbeit impliziert in keinem Fall ein Arbeitsverhältnis, eine kommerzielle oder andere Art von Abhängigkeit. Jede der Parteien handelt auf eigenes Risiko und ohne dass die mit ihrer Tätigkeit verbundenen Verantwortlichkeiten oder Verpflichtungen auf die jeweils andere Partei übertragbar sind.

3.7. Der Empfehlungsgeber verpflichtet sich, BIT2ME zu keinem Zeitpunkt gegenüber Dritten zu verpflichten, weder gegenüber öffentlichen oder privaten Einrichtungen noch gegenüber anderen Empfehlungsgebern. Der Empfehlungsgeber gilt unter keinen Umständen als Angestellter, Vertreter oder Handelsvertreter von BIT2ME, weder zum Zwecke der Erfüllung von Steuer-, Sozialversicherungs- oder anderen Verpflichtungen noch zu irgendeinem anderen Zweck. Für den Fall, dass der Empfehlungsgeber aus rechtlichen oder gerichtlichen Gründen als Agent, Vertreter oder Angestellter von BIT2ME angesehen wird, erklärt sich der Empfehlungsgeber bereit, BIT2ME von jeglichen direkten oder indirekten Schäden oder anderen Verpflichtungen freizustellen und zu verteidigen, die sich aus Ansprüchen ergeben, die von einer natürlichen oder juristischen Person in solchen Fällen erhoben werden.

4. Anmeldung zum Programm

4.1. Der Werber verpflichtet sich mit seiner Anmeldung, sowohl zum Zeitpunkt der Anmeldung als auch zu jedem Zeitpunkt während seiner Beziehung zu BIT2ME wahrheitsgemäße, vollständige und aktualisierte Angaben zu machen.

4.2. BIT2ME behält sich das Recht vor, jede Registrierung abzulehnen, die nicht den in diesen Richtlinien festgelegten Standards entspricht.

4.3. Jeder Nutzer darf sich nur für ein Empfehlungskonto registrieren. Sollte BIT2ME einen Versuch feststellen, ein zweites Konto zu erstellen, behält es sich das Recht vor, eine solche Registrierung abzulehnen und weitere Maßnahmen zu ergreifen.

5. Beschreibung des Programms

Die wichtigsten Merkmale des Programms werden im Folgenden erläutert.

5.1. Keine Begrenzung der Anzahl der Einladungen. Sie können so viele Nutzer oder Personen einladen, wie Sie möchten, ohne Limit.

5.2. Tiefe der Überweisung. Jeder Empfehlungsgeber kann von bis zu 3 Ebenen von Unterempfehlungen profitieren. Somit kann jeder Empfehlungsgeber mehrere Einkommensquellen haben, von direkten Empfehlungen ("Kinder") bis hin zu zwei weiteren Ebenen von Unterempfehlungen, d. h. Empfehlungen von Empfehlungsgebern ("Enkelkinder") und Empfehlungen von Unterempfehlungsgebern ("Urenkel").

5.3. Dauer des Empfehlungsstatus. Der Status eines Kindes, Enkelkindes oder Urenkelkindes, das auf eine Empfehlung verwiesen wurde und Ihren Link geteilt hat, bleibt für das erste Jahr der Empfehlung erhalten.

5.4. Punktestufen. Es gibt bis zu 5 Stufen von Vorteilen, die von den vom Werber gesammelten Punkten abhängen. Jede Stufe bestimmt die Generierung eines niedrigeren oder höheren Betrages an Gebühren. Die Kriterien für das Erreichen der Stufen und die damit verbundenen Vorteile werden von BIT2ME in der folgenden vergleichenden Tabelle angegeben.

5.4.1. BIT2ME behält sich das Recht vor, die Anforderungen der verschiedenen Stufen und die damit verbundenen Vorteile einseitig zu ändern. Solche Aktualisierungen werden den Empfehlern über die verfügbaren Mittel (Web, App, E-Mail usw.) mitgeteilt.

5.5. Links. Jeder Referrer verfügt über eine unbegrenzte Anzahl von Links, die es ihm ermöglichen, die Rentabilität und die Gebühren, die er durch seine Aktivitäten mit den von BIT2ME bereitgestellten Mitteln generiert, zu segmentieren und detaillierter zu analysieren.

5.6. Vorteile für Subreferrals. Für den ersten Kauf, den ein Subreferrer über BIT2ME tätigt, erhält er/sie einen Bonus von 5,00 €, der sofort seiner/ihrer Brieftasche gutgeschrieben wird, sofern er/sie mehr als 100,00 € beträgt. Es wird daran erinnert, dass sowohl für die Nutzung als auch für die Abhebung des erhaltenen Vorteils die in Punkt 7 genannten Überlegungen und die für die Brieftasche geltenden Bedingungen gelten.

6. Wie das Empfehlungsprogramm funktioniert

6.1. Um den Empfehlungsstatus zu erhalten, müssen Sie ein registriertes und verifiziertes Benutzerkonto bei www.bit2me.com haben.

6.2. Greifen Sie auf Ihr Empfehlungsmanagementprogramm zu und erstellen Sie einen Empfehlungscode.

6.3. Diesen Code weitergeben. Der Benutzer kann seinen Code mit einer oder mehreren Personen teilen.

6.4. Der Werber kann sein Guthaben analysieren, verwalten und die Rentabilität seiner Tätigkeit als Werber über das Bedienfeld von BIT2ME kontrollieren.

6.5. Von seinem eigenen Kontrollzentrum aus kann der Werber die Gebühren verwalten, die er gemäß den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie derjenigen, die für den Hauptdienst von BIT2ME gelten, erhalten hat.

6.6. Generierung und Verwendung von Links und Empfehlungscodes. Die Generierung von Links ist völlig unbegrenzt, jeder Werber kann so viele Links generieren, wie er/sie möchte. Auf diese Weise bietet BIT2ME den werbenden Nutzern ein Werkzeug, das eine Analyse der Effizienz und Rentabilität der Aktionen ermöglicht, die die Werber selbständig durchführen.

6.6.1. Mit dem Link verbundene Cookies. Das mit dem Empfehlungslink verbundene Cookie hat eine maximale Dauer von dreißig (30) Tagen, so dass der Zugang, die Registrierung und der Kauf und Verkauf von Krypto durch einen potenziellen Unterempfehler, der innerhalb der ersten dreißig (30) Tage erfolgt, die Bedingung des Unterempfehlers erfüllt und somit dem Empfehler Einkommen verschafft. Umgekehrt, wenn der potenzielle Untervermittler innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Zugriff auf den Link zugreift, sich aber nicht registriert und Kryptowährungen erwirbt, werden diese Vorgänge dem Vermittler keinen Gewinn einbringen und die Vermittlungskette wird somit unterbrochen.

6.7. Die Cookies, die mit dem von einem Referrer generierten Link verbunden sind, verfolgen die Aktivität des Nutzers auf verschiedenen Geräten nicht, daher muss der Zugriff auf den Link durch einen potenziellen Sub-Referrer von demselben Gerät aus erfolgen, über das der Nutzer auf den erhaltenen Link zugegriffen hat. Mit anderen Worten: Wenn die Registrierung und der Kauf von Kryptowährungen durch einen Nutzer und der Zugang über denselben Link von verschiedenen Geräten aus erfolgen, fallen für den Kauf durch diesen neuen Nutzer keine Gebühren für den Referrer an, der den Zugangslink weitergegeben hat.

6.8. Berücksichtigung als Sub-Referrer. Ein Nutzer wird als Sub-Referrer betrachtet und meldet daher Vorteile an einen Referrer, solange er/sie über einen von einem Referrer generierten und gesendeten Link auf BIT2ME zugreift und sich dort registriert. Umgekehrt gilt ein Nutzer, der einen Link von einem Werber erhält, auf BIT2ME zugreift, sich aber nicht registriert und sich dann über einen anderen Weg als den angegebenen Link registriert, nicht als Sub-Werber und generiert daher auch keine Vorteile für den Werber.

7. Wirtschaftliche Begriffe

ZUSÄTZLICH ZU DIESEN BEDINGUNGEN WERDEN SIE IM HINBLICK AUF DIE WIRTSCHAFTLICHEN BEDINGUNGEN DES BIT2ME-VERWEISPROGRAMMS EINE ZUSAMMENFASSENDE TABELLE FÜHREN, IN DER DIE GEBÜHREN FÜR DIE TEILNAHME AM VERWEISPROGRAMM NACH EINKOMMENSQUELLE, EINKOMMENSHÖHE UND BESTEHENDEN PUNKTSCHWERPUNKTEN AUFGESTELLT WERDEN (nachstehend als "Leistungstabelle" bezeichnet). IM FALLE VON WIDERSPRÜCHEN ZWISCHEN DIESEN BEDINGUNGEN UND DER LEISTUNGSTABELLE IST LETZTERE MASSGEBEND.

7.1. Die Gebühren für die Teilnahme am Empfehlungsprogramm werden in der Währung EURO (€) berechnet und gezahlt.

7.2. Im Falle eines Verstoßes gegen die hierin festgelegten Bedingungen oder gegen die für die Tätigkeit geltenden Rechtsvorschriften verliert der Werber seinen Status als solcher und erhält daher keine Vergütung mehr, die ihm nach dem Zeitpunkt, zu dem BIT2ME über den Verstoß informiert wurde oder davon Kenntnis erlangt hat, hätte gezahlt werden können, ohne dass der Werber das Recht hat, BIT2ME für solche Konzepte in Anspruch zu nehmen.

7.3. Die Gebühren werden dem Geldbeutel des Empfehlers nicht gutgeschrieben, sofern BIT2ME dies für angemessen hält:

7.3.1. sich herausstellt, dass der Verweisende oder die verwiesene Person seine/ihre Tätigkeit nicht in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen oder dem für seine/ihre Tätigkeit als Verweisender geltenden Recht ausgeübt hat;

7.3.2. BIT2ME vermutet oder hat anderweitig, direkt oder indirekt, Kenntnis davon, dass der Verweisende einen Betrug begangen oder in böser Absicht gehandelt hat, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem geltenden Recht.

7.4. Quellen der Vergütung. Der Empfehlungsgeber kann Gebühren aus bis zu zwei verschiedenen Quellen erhalten, unabhängig davon, wie tief die Quelle ist:

7.4.1. die Benutzerregistrierung und den ersten Kauf Ihres Kindes, Enkels oder Urenkels.

7.4.2. jede Operation, die von einem ihrer Kinder, Enkel oder Urenkel durchgeführt wird, ohne zeitliche Begrenzung.

7.5. Vergütungsprozess. In Anbetracht der Bestimmungen der vorstehenden Ziffer 6 erhält der Empfehlungsgeber bei Einhaltung der vorliegenden Bedingungen und Durchführung der Aktivitäten des Empfehlungsprogramms die entsprechende Vergütung gemäß der geltenden Leistungstabelle.

7.6. Berechnung der Vergütung. Die von den Empfehlungsgebern zu zahlende Vergütung wird auf der Grundlage der Gesamtprovision berechnet, die BIT2ME für die von jedem Nutzer durchgeführten Vorgänge erhält, unabhängig davon, ob es sich bei dem Nutzer um ein Kind, einen Enkel oder einen Urenkel handelt.

7.6.1. Der Prozentsatz der BIT2ME-Provision hängt davon ab, ob es sich bei dem Unterempfänger um ein Kind, ein Enkelkind oder ein Urenkelkind handelt.

7.6.2. Die Höhe der bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Untervermittler die Transaktion durchführt, gesammelten Punkte bestimmt einen Betrag, der zu der Leistung addiert wird, die der Nutzer als Gebühr erhalten würde.

7.7. Vergütungsgrenze. Jeder Werber kann bis zu 1.000,00 € brutto erhalten.

7.8. Wiederkehr der Auszahlung der Vergütung. BIT2ME wird sofortige Zahlungen in EUROS (€) an die Brieftasche des Empfehlers leisten, sobald BIT2ME die Provision für die vom Unterempfehler durchgeführte Transaktion erhält. Sobald die Transaktion durch den Subreferrer durchgeführt wurde und die Provision bei BIT2ME eingegangen ist, erhält der Referrer die Gebühren für die Teilnahme am Referral-Programm in seiner Wallet auf der Plattform von BIT2ME.

7.8.1. Für den Fall, dass der Werber mehrere Geldbörsen in seinem Benutzerprofil auf BIT2ME hat, kann er auswählen, in welche von ihnen er die Gebühren erhält.

7.9. Gewinnentnahme. Werber akkumulieren Gebühren in ihrer Geldbörse ab der ersten Registrierung und Transaktion der ersten Weiterempfehlung. Dieser Betrag steht dem Empfehlenden in dem Moment vollständig zur Verfügung, in dem die Transaktion im Netzwerk der Kryptowährung seiner Wahl registriert wird. Der Empfehlungsgeber kann die generierten Gebühren frei verwenden.

7.10. Verfügbarkeit der Leistungen. Die als werbender Nutzer erhaltenen Gebühren werden in der vom Werber ausgewählten Brieftasche in EUROS verfügbar sein, sobald die Transaktion des Werbers bestätigt wurde. Der Werber kann mit den Gebühren die folgenden Transaktionen durchführen:

7.10.1. Abhebung und Überweisung auf Ihr Bankkonto oder die angegebene Zahlungsmethode.

7.10.2. Versenden an Drittnutzer, entweder innerhalb von BIT2ME oder durch den Erwerb von Kryptowährungen und deren Versand an die Brieftasche des Empfängers.

7.10.3. Erwerb von Kryptowährungen Ihrer Wahl.

7.10.4. Einzulösen für Dienstleistungen, die auf oder neben BIT2ME angeboten werden.

8. Verbindlichkeit der Referenten

8.1. Der verweisende Nutzer sichert zu und garantiert, dass er alle für seine Tätigkeit als Verweiser geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften einhalten wird.

8.2. Der Empfehlungsgeber darf zu keinem Zeitpunkt Ratschläge, Ratschläge oder Anleitungen in Bezug auf die Empfehlungsaktivität, die Investitionen, die Vorteile oder die Eignung des Empfehlungsprogramms geben.

8.3. Der Referrer wird es zu jeder Zeit unterlassen, Referral-Links oder Einladungen an Einwohner von Drittländern zu senden, in denen Kryptoassets oder Kryptowährungen verboten sind oder potenziellen Beschlagnahmungsmaßnahmen unterliegen, wie z. B. Kuba, Nordkorea, Syrien, Iran oder andere Länder, von denen der Referrer oder BIT2ME zum Zeitpunkt der Referral-Aktivitäten und für die Dauer eines solchen Programms Kenntnis hat oder informiert ist.

8.3.1. Sollte der Werber während seiner Teilnahme am Empfehlungsprogramm seinen Wohnsitz in einem der oben genannten Länder oder in einem anderen Land haben, in dem Krypto-Assets oder Kryptowährungen verboten sind oder potenziellen Beschlagnahmungsmaßnahmen unterliegen, ist der Werber nicht mehr berechtigt, Gebühren über das Empfehlungsprogramm zu generieren.

8.4. Mit Ausnahme dessen, was direkt mit der Entwicklung der Aktivität des Empfehlungsprogramms zusammenhängt, darf das Empfehlungsprogramm die Logos, Bilder, grafischen Elemente oder Ähnliches von BIT2ME nicht verwenden.

8.4.1. Bei der Verwendung von BIT2ME-Bildern oder -Abzeichen muss der Referrer stets die auf der BIT2ME-Website veröffentlichten Richtlinien für die Verwendung und das Format berücksichtigen. (https://bit2me.com/de/marke).

8.5. Die folgenden Leitlinien und Überlegungen werden bei der Entwicklung der Aktivitäten stets als Referenz herangezogen:

8.5.1. Der Bevollmächtigte hält sich jederzeit an die geltenden Datenschutzvorschriften und gewährleistet die Einhaltung der Grundprinzipien sowie die Rechtmäßigkeit, Zulässigkeit, Transparenz, Fairness und Übereinstimmung seiner Verarbeitung mit den geltenden Bestimmungen;

8.5.2. Der Verweisende darf zu keinem Zeitpunkt kommerzielle Aktionen durchführen, die als Spam oder invasive kommerzielle Kommunikation angesehen werden können; in diesem Sinne muss er jederzeit die geltenden Bestimmungen und Richtlinien für kommerzielle Kommunikation und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation einhalten, unbeschadet der für seine Tätigkeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen;

8.5.3. Als erlaubte kommerzielle oder prospektive Aktionen (immer auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten des Empfehlers) gelten beispielsweise: Newsletter, denen der Nutzer zuvor zugestimmt hat, wobei der Empfehler immer der direkte Absender ist, Inhalte, die auf Blogs oder anderen Portalen veröffentlicht werden, spezielle E-Mails, vorprogrammierte Verkaufsankündigungen oder jede andere bezahlte Suchaktivität, die rechtmäßig ist und nicht gegen die geltenden Vorschriften oder eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung verstößt;

8.5.4. die Verwendung kommerzieller Prospektierungstechniken, die auf den Websites Dritter nicht erlaubt sind oder gegen die geltenden Vorschriften verstoßen;

8.5.5. kommerzielle Aktionen auf Websites oder Apps oder anderen Medien, die Inhalte aus den folgenden Kategorien enthalten oder darauf verweisen: politische, nicht jugendfreie, pornografische, Waffen, grafische Gewalt (real, simuliert oder virtuell), Alkohol, Drogen, Tragödien, Unfälle, sozial sensible Themen, Glücksspiel, Inhalte im Allgemeinen, die beleidigend, profan, hasserfüllt, bedrohlich, schädlich, verleumderisch sind, sich auf Belästigung oder Diskriminierung beziehen (unabhängig von der Rasse, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Weltanschauung, dem Geschlecht, der sexuellen Orientierung oder Identität, dem Glauben oder einer Behinderung) oder die zu ungesetzlichem Verhalten aufrufen;

8.5.6. darf die Aktien nicht als Verweiser für die Übermittlung von Inhalten, die als Schadsoftware, illegale Tracking- oder Tracing-Software oder jegliche Art von herunterladbaren Inhalten eingestuft werden können, übertragen oder ausnutzen;

8.5.7. Unter keinen Umständen darf eine Werbe-, Handels-, Prospektions- oder Verbreitungsaktion durchgeführt werden, die als betrügerisch angesehen werden könnte, die einen Inhalt hat oder sich auf den in Abschnitt 8.5.5 genannten Inhalt bezieht, oder die mit unerlaubten oder illegalen Mitteln oder in einer Weise durchgeführt wird, die gegen die geltenden Rechtsvorschriften verstößt;

8.5.8. Die Nutzung sozialer Netzwerke für die Werbung für das BIT2ME-Empfehlungsprogramm ist zulässig, sofern die geltenden Vorschriften u. a. über den Datenschutz, den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und die Dienste der Informationsgesellschaft strikt eingehalten werden;

8.5.9. Der Referrer darf unter keinen Umständen Links von anderen Referrern oder von BIT2ME selbst verwenden, sie über Medien und insbesondere soziale Netzwerke weitergeben, verbreiten oder kommunizieren, auch nicht über bezahlte Kampagnen wie Google oder Facebook Ads.

8.6. Zusätzlich zu den oben genannten Punkten und unbeschadet anderer, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben sind, ist die Hauptanforderung die Einhaltung der aktuellsten Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von BIT2ME nach eigenem Ermessen geändert werden können und deren Aktualisierung über die verfügbaren Mittel (App, Website, etc.) mitgeteilt wird.

8.7. Der Werber ist verpflichtet, aktuelle und verlässliche Aufzeichnungen über seine Aktivitäten als BIT2ME-Werber sowie über die strikte Einhaltung der hier festgelegten Bedingungen zu führen. Falls erforderlich, muss der Empfehlende diese Aufzeichnungen BIT2ME oder einem von BIT2ME benannten Dritten zur Überprüfung der Einhaltung der Teilnahmebedingungen und -regeln vorlegen.

8.8. Die Nichteinhaltung einer der oben genannten Bestimmungen, Warnungen oder Beschränkungen, direkt oder indirekt, gilt als wesentliche Vertragsverletzung, die zum Verlust der Mitgliedschaft als Referrer auf BIT2ME führt.

8.9. Der Werber muss jederzeit dafür sorgen, dass seine Kinder, Enkel oder Urenkel, falls sie die Einrichtung von Werbekonten fördern, von diesen Bedingungen Kenntnis haben und daher die hier beschriebenen Teilnahmerichtlinien jederzeit einhalten.

8.9.1. Der Vermittelnde haftet nicht für die Tätigkeit der vermittelten Dritten (Kinder, Enkel oder Urenkel), sofern die vorliegenden Bedingungen eingehalten und die Informationen über die Funktionsweise des Programms auf transparente und faire Weise weitergegeben wurden.

8.10. Im Falle eines wesentlichen Verstoßes gegen die oben genannten Bedingungen oder einer Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Erwägungen und Beschränkungen stimmt der Verweisende zu und verpflichtet sich, BIT2ME von jeglichen direkten oder indirekten Ansprüchen, Schäden oder Verletzungen freizustellen, die von einem Dritten aufgrund seiner Aktivitäten als Verweisender geltend gemacht werden, ohne jegliche Einschränkung.

8.11. Der Referrer ist verpflichtet, BIT2ME innerhalb einer Frist von höchstens fünf (5) Tagen über alle Ansprüche, Anfragen oder Ähnliches von Dritten, natürlichen Personen, Firmen, Körperschaften oder Medienunternehmen im Zusammenhang mit seinen Aktivitäten als Mitglied des Referral-Programms zu informieren, unabhängig davon, ob diese Aktivitäten zu einem Schaden geführt haben oder nicht.

9. Rolle im Namen von Referenten und anwendbaren Steuern

9.1. Der Überweisende ermächtigt BIT2ME durch Annahme dieser Vereinbarung, in seinem Namen Rechnungen für seine Dienstleistungen gemäß den Bestimmungen von Artikel 5 der geltenden Rechnungsstellungsvorschriften auszustellen, wonach die Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen durch den Empfänger der Transaktionen erfüllt werden kann. Der Überweisende muss also keine eigenen Rechnungen ausstellen.

9.2. Wenn der Überweisende eine natürliche Person mit Wohnsitz in Spanien ist, erhebt BIT2ME den aktuellen Prozentsatz der allgemeinen Einkommensteuer auf die Gesamtrechnung. Falls die überweisende Person den ermäßigten Quellensteuersatz für die Gründung eines Unternehmens in Anspruch nimmt, kann die überweisende Person den Quellensteuersatz im Bereich "Überweisungen" von BIT2ME aktualisieren.

9.3. Bei Überweisern, bei denen es sich um natürliche oder juristische Personen handelt, die nicht in Spanien ansässig sind und die ihren Sitz in Ländern haben, mit denen Spanien kein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat, wird auf den Gesamtbetrag der Rechnung die geltende Quellensteuer IRNR (Non-Resident Income Tax) erhoben.

9.4. Ist der Vermittler mehrwertsteuerpflichtig, so muss die Rechnung des Vermittlers den Prozentsatz der Steuer enthalten, der nach dem geltenden Steuerrecht gilt. Der Betrag der Provision versteht sich gegebenenfalls einschließlich der Mehrwertsteuer.

9.4.1. Der Verweisende muss seine Angaben unverzüglich aktualisieren, wenn er seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ändert.

9.4.2. Wenn der Überweisende in einem Land der Europäischen Union steuerlich ansässig ist, muss über eine Steueridentifikationsnummer für innergemeinschaftliche MwSt.-Zwecke (MwSt.-Nummer) verfügen, und BIT2ME wird deren Gültigkeit im Register für innergemeinschaftliche Marktteilnehmer überprüfen. Andernfalls können Sie keine Rechnungen in Ihrem Namen ausstellen.

9.5. Für jede von dem/den Überweiser(n) generierte Gebühr wird eine Rechnung ausgestellt.

9.6. BIT2ME WIRD EINE KOPIE JEDER AUSGESTELLTEN RECHNUNG AN DEN REFERENTEN ÜBERMITTELN, DER DIESE PRÜFEN MUSS UND, WENN SIE INNERHALB VON ZEHN KALENDERTAGEN NACH DEM AUSSTELLUNGSDATUM KEINE MITTEILUNG AN BIT2ME MACHEN, DAVON AUSGEHT, DASS DIE RECHNUNG ALS KORREKT ANGESEHEN WIRD.

9.7. Die Gebühren werden in der Brieftasche des Überweisenden zum Zeitpunkt ihrer Erstellung bezahlt, unbeschadet der in Klausel 9.6. festgelegten Frist für die Rechnungsüberprüfung.

9.8. IN JEDEM FALL IST DER EMPFEHLUNGSGEBER ALLEIN VERANTWORTLICH FÜR DIE EINHALTUNG SEINER STEUER- UND SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHTEN IN SEINEM JEWEILIGEN LAND DURCH DIE VON BIT2ME IN SEINEM NAMEN AUSGESTELLTEN RECHNUNGEN.

9.9. BIT2ME behält sich das Recht vor, den Status und die Tätigkeit des Empfehlers vorübergehend oder endgültig auszusetzen, wenn steuerlich relevante Vorfälle auftreten, bei denen sie von den beteiligten Stellen offiziell über die Nichteinhaltung der steuerlichen Pflichten des Empfängers informiert wird.

10. Privatsphäre - Schutz personenbezogener Daten

10.1. In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Klausel 8.5.1 und in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 (im Folgenden RGPD), dem Organgesetz 3/2018 vom 5. Dezember über den Schutz personenbezogener Daten und die Gewährleistung digitaler Rechte (im Folgenden LOPDGDD) und allen anderen anwendbaren Datenschutzbestimmungen respektiert der Nutzer zu jeder Zeit die Privatsphäre und das Recht auf Datenschutz der Nutzer und Verbraucher, jederzeit transparente, knappe, verständliche und leicht zugängliche Informationen über die Mittel, Zwecke, Vorgänge und alle anderen Einzelheiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer Daten bereitzustellen.

10.2. Die Verarbeitung der Daten durch die Empfehlungsgeber zur Erbringung der unter diesen Vertrag fallenden Prospektionsdienste erfolgt stets in ihrer Eigenschaft als für die Verarbeitung Verantwortliche und ist völlig unabhängig von den Verarbeitungstätigkeiten, die BIT2ME in ihrer Eigenschaft als Vermittler und Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft durchführt.

10.3. Die Daten, die sowohl von den Empfehlern als auch von BIT2ME für die Unterzeichnung dieses Vertrages zur Verfügung gestellt werden, werden zu dem Zweck und auf der Rechtsgrundlage der Verwaltung der vertraglichen Verwaltung und der Aufrechterhaltung und Entwicklung der Geschäftsbeziehungen auf der Grundlage der berechtigten geschäftlichen Interessen beider Seiten verarbeitet. In diesem Zusammenhang werden die Daten so lange aufbewahrt, wie das Rechtsverhältnis aufrechterhalten wird oder bis die Löschung der Daten für die kommerzielle Verarbeitung beantragt wird. Nach Beendigung des Rechtsverhältnisses oder nach Beantragung der Löschung der Daten werden die Daten während der Verjährungsfrist der für die Verarbeitung Ihrer Daten geltenden Klagen zur Verfügung der öffentlichen Verwaltung, der Richter und Gerichte gehalten. Die Mitglieder des Empfehlungsprogramms und BIT2ME haben das Recht, auf ihre personenbezogenen Daten zuzugreifen, unrichtige Daten zu berichtigen oder die Löschung, Einschränkung, Widerspruch und Übertragbarkeit ihrer Daten zu verlangen. Sie werden darauf hingewiesen, dass sie das Recht haben, sich bei der spanischen Datenschutzbehörde zu beschweren, und dass sie sich gegen die Verarbeitung von Daten zu kommerziellen Zwecken wehren können. Für alle Fragen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch BIT2ME können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten unter der folgenden E-Mail-Adresse dpd@team.bit2me.com wenden.

10.4. Über das Kontrollpanel, das BIT2ME dem Empfehlungsgeber zur Verfügung stellt, um Funktionen zur Verwaltung des Guthabens und zur Kontrolle der Rentabilität durch die generierten Gebühren durchzuführen, ist es möglich, dass der Empfehlungsgeber unter der Verantwortung von BIT2ME auf personenbezogene Daten zugreift. In diesen Fällen wird der Empfehlungsgeber als VERARBEITER der personenbezogenen Daten unter der Verantwortung von BIT2ME konfiguriert und akzeptiert die Bedingungen des Verarbeitungsvertrags, der diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als ANHANG 1 beigefügt ist.

10.5. Ebenso verpflichtet sich der Empfehlungsgeber, die personenbezogenen Daten, zu denen er im Zusammenhang mit dem vorliegenden Empfehlungsprogramm Zugang hat, vertraulich zu behandeln, und er ist zur Wahrung des Berufsgeheimnisses in Bezug auf diese Daten verpflichtet, eine Verpflichtung, die auch nach Beendigung der Erbringung der Dienstleistung bestehen bleibt. Diese Geheimhaltungspflicht erstreckt sich auf alle personenbezogenen Daten, für die andere Unternehmen der Gruppe BIT2ME verantwortlich sind und zu denen sie zur Erbringung der Dienstleistungen Zugang haben müssen.

10.6. Die Ihnen für die Erbringung von Dienstleistungen zur Verfügung gestellten Systeme, Träger und Werkzeuge unterliegen einer ordnungsgemäßen Nutzung und müssen jederzeit den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen. Ebenso haben Sie die ALLGEMEINEN DIENSTLEISTUNGSBEDINGUNGEN von BIT2ME zur Kenntnis genommen und akzeptieren diese: https://bit2me.com/de/legal/agb

10.7. Der Werber erkennt ausdrücklich an und verpflichtet sich, BIT2ME von jeglichen Schadensersatzansprüchen oder sonstigen direkten oder indirekten Schäden freizustellen, die sich direkt oder indirekt aus der vom Werber durch seine Teilnahme am Werberprogramm von BIT2ME ausgeübten Tätigkeit ergeben.

11. Änderung der Bedingungen

11.1. Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Änderungen und Ergänzungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen.

11.2. Jede Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der auf der Website bereitgestellten Rechtstexte wird per E-Mail und/oder auf der Website und/oder der App bekannt gegeben.

12. Nichteinhaltung der Vorschriften und Haftung

12.1. Bei Nichteinhaltung behalten wir uns vor, innerhalb der gesetzlichen Fristen jederzeit rechtliche Schritte einzuleiten oder Ansprüche geltend zu machen.

12.2. Der Referrer wird BIT2ME verteidigen, entschädigen und schadlos halten von und gegen jegliche Verluste, Schäden, moralische - einschließlich Reputationsschäden - oder wirtschaftliche - sowohl für Verdienstausfall als auch für tatsächlich erlittene Schäden - Haftung, Mängel, Ansprüche, Klagen, Prozesse, Urteile, Vergleiche, Zinsen, Bußgelder, Strafen, Kosten oder Ausgaben jeglicher Art, einschließlich der gerechtfertigten Gebühren von Notaren, Rechtsanwälten, Notarinnen und Sachverständigen sowie aller sonstigen Ausgaben oder Kosten im Zusammenhang mit der Ausübung eines Entschädigungsrechts, die BIT2ME aufgrund von oder als Folge von Ansprüchen, Verfahren oder Klagen Dritter in direktem oder indirektem Zusammenhang mit (i) der mangelnden Sorgfalt des Empfehlungsgebers bei der Nichteinhaltung seiner jeweiligen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten; (ii) der Nichteinhaltung von Pflichten oder Grundsätzen im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung als für die Datenverarbeitung Verantwortlicher und Mitverantwortlicher; (iii) der Nichteinhaltung, Beachtung oder Zuwiderhandlung gegen sonstige Vorschriften, die für seine Tätigkeit im Rahmen des Empfehlungsprogramms gelten.

13. Sonstiges

13.1. Die teilweise oder vollständige Aufhebung einer der Klauseln dieser Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Klauseln, so dass diese bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit in Kraft bleiben.

13.2. Bei Auslegungsfragen im Zusammenhang mit diesen Bedingungen sollte die Bedeutung der übrigen Bedingungen berücksichtigt werden, damit die Integration neuer Lösungen dem ersetzten Text so ähnlich wie möglich ist.

13.3. Diese Geschäftsbedingungen und alle Dokumente, auf die hierin ausdrücklich Bezug genommen wird, stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Mitgliedern des Empfehlungsprogramms und BIT2ME dar und ersetzen alle vorherigen Absprachen, Vereinbarungen oder Versprechen.

13.4. Die Überschriften der einzelnen Klauseln dienen lediglich der Information und haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieses Vertrags, schränken sie nicht ein und erweitern sie nicht.

14. Anwendbare Rechtsprechung

14.1. Die Parteien erklären sich damit einverstanden, die Gerichte der Provinz Alicante anzurufen, unter ausdrücklichem Verzicht auf eine etwaige andere Zuständigkeit im Falle von Rechtsstreitigkeiten, die sich aus der Auslegung, Ausführung oder Beendigung des vorliegenden Vertrags ergeben und die nach den geltenden Bestimmungen des spanischen Rechts entschieden werden.

Anhang 1

VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM VERANTWORTLICHEN (BIT2ME) UND DEM VERANTWORTLICHEN (Referent) ÜBER DIE VERARBEITUNG PERSÖNLICHER DATEN

I.- Der Empfehlungsgeber kann im Rahmen seiner Verwaltungsfunktion über das Kontrollpanel zur Durchführung von Gleichgewichtsmanagementfunktionen und zur Kontrolle der Rentabilität der von den Empfehlungsgebern oder Kunden von BIT2ME generierten Gebühren auf personenbezogene Daten unter der Verantwortung von BIT2ME zugreifen.

II.- Gemäß Artikel 28 der Allgemeinen Datenschutzverordnung (EU) 2016/679 (im Folgenden GDPR) muss der Zugriff des Überweisenden auf personenbezogene Daten unter der Verantwortung von Bit2Me für die Erbringung von Dienstleistungen in einem schriftlichen Vertrag geregelt werden.

Beide PARTEIEN stimmen der Durchführung dieses Anhangs I zu, der durch die DSGVO, das Organgesetz 3/2018 vom 5. Dezember über den Schutz personenbezogener Daten und die Gewährleistung digitaler Rechte (im Folgenden LOPDGDD) und andere anwendbare Entwicklungsvorschriften und insbesondere durch das Folgende geregelt wird:

Klauseln

1. Objekt

1.1. Zweck dieses Vertrages über die Datenverarbeitung ist es, die Bedingungen festzulegen, unter denen der Verweisende als Datenverarbeiter Zugang zu den personenbezogenen Daten hat, die sich in den Datenbanken von BIT2ME oder deren Kunden befinden und die für die Erbringung der Dienstleistungen des Programms zur Vermittlung und Geschäftsanbahnung erforderlich sind, sowie die Aufgaben und Verpflichtungen, die er in Bezug auf diese Daten übernehmen muss.

Die Behandlung besteht aus:

Zugang zum Bedienfeld, das BIT2ME dem Überweiser für die Verwaltung des Guthabens und die Rentabilitätskontrolle zur Verfügung stellt.

Um diese Behandlungen durchführen zu können, müssen folgende Maßnahmen ergriffen werden:

1.2. BIT2ME stellt dem Überweiser nur die personenbezogenen Daten zur Verfügung, die für die Durchführung der oben beschriebenen Verarbeitung unbedingt erforderlich sind.

2. Dauer

Dieser Vertrag tritt am Tag der Unterzeichnung in Kraft und hat die gleiche Laufzeit wie die von dem Beauftragten für BIT2ME auszuführenden Arbeiten.

Ungeachtet dessen bleiben die Parteien an die Verpflichtungen gebunden, die aufgrund ihrer Natur die Beendigung des Vertrags überdauern.

3. Art und Kategorie der verarbeiteten personenbezogenen Daten

Aktivitätsprotokoll Datenarten Kategorien von Interessenvertretern Sicherheitsstufe
Verweise Informationen über Provisionen für Käufe und Verkäufe von Kryptowährungen Kunden Unter

4. Pflichten des Verweisenden als Auftragsverarbeiter

4.1. Der Überweiser wird die personenbezogenen Daten nur gemäß den von BIT2ME, dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen, erteilten Anweisungen und Zwecken verarbeiten. Für den Fall, dass der Überweiser die Daten für einen anderen Zweck verwendet, sie übermittelt oder sie unter Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Vertrages verwendet, gilt er als der für die Verarbeitung Verantwortliche und haftet persönlich für die entstandenen Verstöße.

4.2. Die Referenzperson verpflichtet sich, die organisatorischen und sicherheitstechnischen Maßnahmen von BIT2ME in Bezug auf die Daten, zu denen sie während der Ausführung der vertraglich vereinbarten Aufgaben Zugang hat, gemäß Artikel 6 dieses Vertrags einzuhalten.

4.3. Der Referrer verpflichtet sich, BIT2ME bei der Erfüllung seiner Datenschutzverpflichtungen zu unterstützen, insbesondere um den Referrer in die Lage zu versetzen, nachzuweisen, dass er seinen Verpflichtungen als Auftragsverarbeiter und in Bezug auf die Artikel 33 bis 36 der DSGVO (Folgenabschätzungen, Sicherheitsverletzungen und vorherige Konsultation) nachgekommen ist.

4.4. Nach Erfüllung der vertraglichen Leistung müssen die personenbezogenen Daten, zu denen Zugang gewährt wurde, vernichtet oder an BIT2ME zurückgegeben werden, ebenso wie alle Träger oder Dokumente, die personenbezogene Daten enthalten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht.

5. Bit2Me's Verpflichtungen

BIT2ME verpflichtet sich, den Überweiser unverzüglich über jede Änderung oder Löschung zu informieren, die sich auf die personenbezogenen Daten auswirkt, zu denen sie aufgrund der Erbringung der unter diesen Vertrag fallenden Dienstleistungen Zugang hat und die für die Erfüllung des Vertrags erforderlich sind.

6. Sicherheitsmaßnahmen

Da die Verarbeitung der Daten über das BIT2ME-Netz erfolgt, verpflichtet sich der Überweisende, die internen Sicherheits- und Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Zu diesem Zweck speichert BIT2ME eine Kopie der vorgenannten Sicherheitsrichtlinien auf der Plattform, damit sie dem Überweisenden bekannt sind und von ihm eingehalten werden können.

Darüber hinaus verpflichtet sich der Überweisende, die Mindestsicherheitsmaßnahmen des RGPD und des LOPDGDDD in seinen eigenen Geräten zu etablieren, um den erwarteten Standards der Informationssicherheit zu entsprechen.

7. Vertraulichkeit und Berufsgeheimnis

Der Beauftragte verpflichtet sich, die verarbeiteten personenbezogenen Daten geheim zu halten und sie absolut vertraulich zu behandeln und zurückzuhalten. Diese Verpflichtungen bleiben auch nach Beendigung der Beziehung mit BIT2ME bestehen.

Der Beauftragte darf die personenbezogenen Daten, zu denen er aufgrund dieses Vertrags Zugang hat, nicht an andere Personen weitergeben, auch nicht zu Speicherzwecken.

8. Vertraulichkeit der Parteien

8.1. Jede PARTEI haftet in dem ihr zustehenden Umfang für Verwaltungssanktionen und Schäden, die durch die Nichteinhaltung ihrer datenschutzrechtlichen Verpflichtungen entstehen.

8.2. Jede der PARTEIEN erklärt sich bereit, die andere Partei für alle Verluste, Ansprüche, Verbindlichkeiten oder Verfahren, einschließlich Bußgeldern und Strafen, zu entschädigen, die der nicht verletzenden Partei infolge der Nichteinhaltung der Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten durch die verletzende Partei entstehen können.